Neue E-Auto Förderung ab 2026
Bis zu 6.000 € Zuschuss für neue Elektrofahrzeuge
Damit der Wechsel auf umweltfreundliche Mobilität für Privatkunden noch attraktiver wird, unterstützt die Bundesregierung den Kauf von neuen Elektrofahrzeugen ab dem 01. Januar 2026 mit einer rückwirkenden Förderung. Bestellen Sie jetzt Ihr neues vollelektrisches Fahrzeug oder einen Plug-in Hybrid und sichern Sie sich Förderbeträge von bis zu 6.000 €. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Konditionen und Voraussetzungen für die Förderung. Entscheiden Sie sich jetzt für Elektromobilität und profitieren Sie von attraktiven Förderungen!
Nutzen Sie Ihre Chance auf bis zu 6.000 € Zuschuss für Ihr neues Elektroauto. Gestalten Sie aktiv eine nachhaltige Zukunft – informieren Sie sich und beantragen Sie Ihre Förderung noch heute!
Wer ist Förderberechtigt?
- Förderberechtigt sind Privatkunden, die ihr Fahrzeug ab dem 1. Januar 2026 neu zulassen. Die Förderanträge können voraussichtlich ab Mai 2026 rückwirkend online eingereicht werden.
- Gefördert werden vollelektrische Fahrzeuge (BEV), Plug-in Hybride (PHEV) sowie Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV).
REEV- und PHEV-Modelle müssen entweder einen maximalen CO₂-Ausstoß von 60 g/km oder eine elektrische Mindestreichweite von 80 km bieten. - Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf maximal 80.000 € betragen. Für bis zu zwei Kinder erhöht sich diese
- Grenze um jeweils 5.000 € auf maximal 90.000 €.
So hoch können die Förderungen sein
- 3.000 € Förderung für vollelektrische Neufahrzeuge
- 1.500 € Förderung für Plug-in Hybrid- oder Range-Extender-Neufahrzeuge
- Zusätzliche 1.000 € bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen zwischen 45.001 und 60.000 €
- Zusätzliche 2.000 € bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis maximal 45.000 €
- Kinderbonus von bis zu 1.000 € (500 € pro Kind)
Alles auf einem Blick
| Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts | Haushalt ohne minderjährige Kinder | Haushalt mit einem minderjährigen Kind | Haushalt mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern |
|---|---|---|---|
| bis 45.000 Euro | 5000 Euro | 5500 Euro | 6000 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 4000 Euro | 4500 Euro | 5000 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 3000 Euro | 3500 Euro | 4000 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | keine Förderung | 3500 Euro | 4000 Euro |
| 85.001 bis 90.000 Euro | keine Förderung | keine Förderung | 4000 Euro |
Quelle: Bundesumweltministerium
* Die E‑Auto-Förderung gilt nur für Privatkunden beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Die Förderung ist an bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen gebunden.
Sie haben weitere Fragen zur E-Auto-Förderung?
Alle Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums.
Jetzt hier Ihre mögliche Förderung berechen
Hinweis: Das "zvE" steht in Ihrem Steuerbescheid und ist niedriger als Ihr Bruttogehalt.
Berechnet nach den offiziellen Eckpunkten vom 19.01.2026. Anträge voraussichtlich ab Mai 2026 möglich. Dies ist eine unverbindliche Schätzung.
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1 Kleinere Batterie voraussichtlich verfügbar ab Mitte 2026
2 Die nach PKW-EnVKV angegebenen offiziellen Werte zu Verbrauch und CO2-Emission sowie ggf. Angaben zur Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP ermittelt. Die tatsächlichen Werte zum Verbrauch elektrischer Energie / Kraftstoff, ggf. zur Reichweite und den CO2-Emissionen hängen ab von individueller Fahrweise, Straßen-, Verkehrs- und Wetterbedingungen, Klimaanlageneinsatz etc. Dies und zusätzliche Ausstattungen sowie Zubehör können zu höheren als den angegebenen Verbrauchs- sowie CO2-Werten sowie ggf. einer geringeren als der angegebenen elektrischen Reichweite führen. Gewichtete Werte sind Mittelwerte für Kraftstoff- und Stromverbrauch von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen bei durchschnittlichem Nutzungsprofil und täglichem Laden der Batterie. Preis- und Ausstattungsänderungen vorbehalten. Durch den europaweiten Vertrieb unserer Fahrzeuge können sich Ausstattungsdetails länderspezifisch unterscheiden. Die Abbildungen auf dieser Website zeigen teilweise Ausstattungsmerkmale/-kombinationen oder Zubehörteile, die in Deutschland nicht verfügbar oder nur gegen Aufpreis lieferbar sind.
3 Abhängig von der Ausstattungsvariante
4 Quelle: Euro NCAP, Stand 10.12.2025, weitere Informationen unter euroncap.com/en/results/mitsubishi/eclipse+cross/59034